BETREIBUNGSAMT WANGEN

Infolge eines Feiertags bleibt unser Amt am Freitag, 8. Dezember 2023 geschlossen.

Wir sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in den 5 Gemeinden

Öffnungszeiten

Montag                                       08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 17.00 Uhr

Standort

Betreibungsamt Wangen
Allmeindstrasse 30
8855 Wangen SZ

Erreiche uns

tEAM

David Bruhin

Amtsleiter

Cinzia Marzullo

Stellvertreterin

Fabienne Bruhin

Sachbearbeiterin

Betreibungsauskunft

  • Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
  • Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
  • Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein
  • Bestellung auf unserer Webseite
  • Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
  • Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.

Formulare

Weitere Formulare

Links

Infolge eines Feiertags bleibt unser Amt am Freitag, 8. Dezember 2023 geschlossen.

Wir sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in den 5 Gemeinden

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Dienstag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr     13.30 – 17.00 Uhr
Montag                     08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag – Freitag08.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr

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  • Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
  • Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
  • Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Nein. Wir bieten jedoch folgende Möglichkeiten an:
  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • Schriftliche Anfrage mit Kopie IDK, Pass oder Führerschein 
  • Bestellung auf unserer Webseite
  •  
  • Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
  • Ein schriftlicher Betreibungsauszug kostet Fr. 17.00 und muss bar bezahlt werden.

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