Kantonsrat
Der Kantonsrat, das Parlament des Kantons Schwyz, besteht aus 100 Mitgliedern, die in Volkswahlen auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Wahlkreise sind die Gemeinden. Auf die 13 Gemeinden mit der geringsten Einwohnerzahl entfällt nur je ein Sitz. Die 87 restlichen Mandate werden auf die weiteren 17 Gemeinden nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung verteilt.
Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative) des Kantons. Neben der Gesetzgebung hat der Kantonsrat weitere wichtige Aufgaben: Er legt den Voranschlag und den Steuerfuss des Kantons fest, genehmigt die Rechnung und führt die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung, über die Gerichte und über die Kantonalbank. Ausserdem wählt er eine Reihe anderer Behörden.
In der Regel findet jeden Monat (ausgenommen Januar, Juli und August) an einem Mittwoch eine Sitzung statt. Die Sitzungen dauern in der Regel einen Tag. Vorbereitung, Einberufung und Ablauf der Sitzungen sind in der Geschäftsordnung des Kantonsrates geregelt. Zu seinen Sitzungen wird der Kantonsrat jeweils ins Rathaus nach Schwyz einberufen.
Präsidium
Der Präsident leitet die Verhandlungen und Geschäfte des Kantonsrates und der Ratsleitung. Er wacht über die Rechte des Kantonsrates sowie über die Einhaltung der Geschäftsordnung und sorgt für Ruhe und Anstand im Kantonsrat. Der Präsident vertritt den Kantonsrat nach aussen und unterzeichnet mit dem Sekretär alle amtlichen Dokumente des Kantonsrates. Der Kantonsrat wählt jeweils an seiner Juni-Sitzung den Präsidenten für ein Jahr.
Ratsleitung
Die Ratsleitung ist das Führungsorgan des Kantonsrates. Sie legt in Absprache mit dem Regierungsrat die Sitzungstermine und das Geschäftsverzeichnis des Kantonsrates fest und erledigt Zuschriften an den Kantonsrat, soweit sie nicht einer Kommission zu überweisen oder dem Kantonsrat vorzulegen sind. Sie genehmigt das Kantonsratsprotokoll, nimmt die redaktionelle Bereinigung von Beschlüssen vor und behandelt Vorstösse, die den Kantonsrat selber betreffen. Die Ratsleitung weist den Kommissionen die Geschäfte zu. Sie schlägt dem Kantonsrat die Einsetzung von Spezialkommissionen und von neuen ständigen Kommissionen sowie die Mitgliederzahl dieser Kommissionen vor.
An den Sitzungen der Ratsleitung nehmen jeweils ein Mitglied des Regierungsrates und der Sekretär des Kantonsrates mit beratender Stimme teil.
Kommissionen
Die kantonsrätlichen Kommissionen beraten die ihnen zugewiesenen Vorlagen vor und stellen dem Kantonsrat Antrag. Der Kantonsrat beschliesst über die Einsetzung und die Mitgliederzahl von Kommissionen. Er bezeichnet auf Vorschlag der Fraktionen die Mitglieder und den Präsidenten.
Ständige Kommissionen des Kantonsrates
- Staatswirtschaftskommission (STAWIKO)
- Rechts- und Justizkommission (RJK)
- Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen (BSA)
- Kommission für Raumplanung, Umwelt, Energie und Verkehr (RUVEKO)
- Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit (GSS)
- Kommission für Bildung und Kultur (BKK)
- Aufsichtskommission für die Schwyzer Kantonalbank (KRAK)
Interkantonale Kommissionen
Fraktionen
Die Fraktionen umfassen die Mitglieder des Kantonsrates gleicher Parteizugehörigkeit. Die Angehörigen mehrerer Parteien können zusammen eine Fraktion bilden. Ein Ratsmitglied kann nicht mehr als einer Fraktion angehören. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von wenigstens fünf Mitgliedern erforderlich.
Die Fraktionen beraten die Geschäfte des Kantonsrates und bereiten die vom Kantonsrat zu treffenden Wahlen vor. Sie trachten nach zweckmässiger Behandlung der Geschäfte.
Mitglieder
Die Mitglieder des Kantonsrates werden nach dem Proporzwahlverfahren (Verhältniswahlrecht) gewählt. Wegen der vielen kleinen Wahlkreise, wo der Proporz nicht oder nur unvollkommen spielt, ist die Sitzzahl der Parteien aber kein genaues Abbild der Parteienstärke.
Sitzungen
In der Sitzungssuche finden Sie die älteren Kantonsratssitzungen seit 2008.
Geschäfte
Rechtliche Grundlagen
- Geschäftsordnung des Kantonsrates
- Wegleitung für die Mitglieder des Kantonsrates
- Pflichtenheft für die Ratsleitung und die Kommissionen
Besucher
Die Sitzungen des Kantonsrates sind grundsätzlich öffentlich und können jederzeit bei freiem Eintritt mitverfolgt werden. Das Platzangebot im Ratssaal ist beschränkt. Gruppen und Schulklassen bis maximal 20 Personen werden gebeten, sich frühzeitig beim Sekretariat des Kantonsrates anzumelden.
Sekretariat
Der Staatsschreiber ist der Sekretär des Kantonsrates. Er berät die Mitglieder des Kantonsrates, insbesondere den Präsidenten und die Ratsleitung, in allen rechtlichen, organisatorischen und planerischen Belangen. Die Staatskanzlei besorgt unter seiner Leitung sämtliche Sekretariats- und Kanzleiarbeiten des Kantonsrates und der Ratsleitung.
Reservationen Räumlichkeiten Rathaus
Im Rathaus Schwyz können sowohl der Kantonsratssaal als auch der Konferenzsaal für Veranstaltungen und Sitzungen von kulturellen, gemeinnützigen sowie wirtschaftlichen Institutionen und Vereinen gemietet werden.