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Prämienverbilligung 2019

Aufgrund einer Gesetzesanpassung erfolgt die Auszahlung der Prämienverbilligung seit 2014 immer direkt an die Krankenkasse. Diese bringt die Verbilligung dann bei der monatlichen Prämienrechnung in Abzug. Die Anmeldung für die IPV ist immer im Vorjahr nötig. Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2019 ist der 30. September 2018. 

Die Anmeldeformulare sind auf der Webseite der Ausgleichskasse Schwyz aufgeschaltet oder können auch am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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