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Zuzug / Anmeldung

 

Herzlich willkommen in der Gemeinde Wangen. Wenn Sie neu in die Gemeinde Wangen ziehen, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder Online über eUmzug anmelden. Mit der elektronischen Anmeldung ist eine persönliche Vorsprache nicht mehr notwendig. Bitte beachten Sie im Falle einer persönlichen Anmeldung, dass Sie sich unbedingt in der vorherigen Wohngemeinde vorgängig abmelden.

Benötigte Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein
  • Familienausweis / Geburtsurkunden / Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis (bei Familien für alle Personen)
  • Miet- oder Untermietvertrag bzw. Mietbestätigung
  • Anmeldegebühr: Einzelperson Fr. 20.00 / Familien Fr. 30.00

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass / Identitätskarte (EU-Bürgerinnen und -bürger)
  • Ausländerbewilligung
  • Familienausweis / Geburtsurkunden / Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
  • Krankenkassennachweis (bei Familien für alle Personen)
  • Miet- oder Untermietvertrag bzw. Mietbestätigung
  • Anmeldegebühr: Einzelperson Fr. 20.00 / Familien Fr. 30.00 – Dazu kommen Gebühren des kantonalen Migrationsamtes

Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA) müssen beim Zuzug aus einem anderen Kanton beim Einwohneramt ein Gesuch um Kantonswechsel einreichen, bevor die Anmeldung vorgenommen werden kann. Das Merkblatt und das Kantonswechsel finden Sie unter folgendem Link: Amt für Migration. Ehepartnerinnen bzw. -partner von Schweizer- oder EU-Staatsangehörigen müssen kein Kantonswechselgesuch einreichen.

Zuzug vom Ausland (EU/EFTA-Staatsangehörigen)

  • Reisepass / Identitätskarte
  • E1 Formular (unter «Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit»)
  • Aktueller Arbeitsvertrag nicht älter als 14 Tage ansonsten aktuelle Arbeitsbestätigung inkl. Pensum
  • Miet- oder Untermietvertrag bzw. Mietbestätigung
  • Zivilstandsdokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden bei Kindern, Scheidungsurteil etc.)
  • Krankenkassennachweis (falls bereits vorhanden)
  • Anmeldegebühr: Einzelperson Fr. 20.00 / Familien Fr. 30.00 - Dazu kommen Gebühren des kantonalen Migrationsamtes
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