Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden anhand des effektiven m3-Verbrauches jährlich durch das Kassieramt in Rechnung gestellt, sofern die Wohnung oder das Wohnhaus bereits über ein Jahr bewohnt ist. Wenn die Wohnung oder das Wohnhaus noch nicht ein ganzes Jahr bewohnt ist, oder eine Wasseruhr fehlt, erfolgt eine pauschale Gebühr.
Gebühren ab 2023
Gebührenart |
Ansatz (exkl. MWST) |
Jährliche Grundgebühr pro Verrechnungseinheit |
CHF 48.00 |
Liegenschaften mit Wasserzähler pro m3 Frischwasserbezug |
CHF 1.50 |
Liegenschaften ohne Wasserzähler (Pauschalpreis) oder ohne verwendbare Zählerablesung: - 60m3 Wasserbezug pro Bewohner für Wohnzwecke - 30m3 Wasserbezug pro Bewohnerwert für Gewerbe - 30m3 Wasserbezug pro Bewohnerwert für Ferienhäuser pro Saison (Mai - Oktober), wenn nicht ständig bewohnt |
CHF 90.00 CHF 45.00 CHF 45.00 |
Jährliche Pauschale pro m2 für öffentliche und private Strassen und Plätze mit mehr als 500m2 Fläche |
CHF 0.25 |
Durschschnittlicher Wasserverbrauch
Hier finden Sie eine Statistik [PDF, 52.0 KB] über den durchschnittlichen Wasserverbrauch in einem Privathaushalt.
162 Liter pro Einwohner und Tag