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Steuerfristen

Eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung ist von natürlichen Personen bis zum 31. März des laufenden Jahres zu beantragen. Nach diesem Datum eingehende Gesuche können nicht mehr gutgeheissen werden.

Juristische Personen beantragen die Fristerstreckung direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Schwyz.

Ein Fristerstreckungsgesuch kann auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz ausgefüllt werden.

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