Betreibungsregisterauszüge werden nur mit Vorweisung eines gültigen Ausweises mit Foto herausgegeben.
Holen Sie den Betreibungsauszug für eine/n Verwandte/n oder eine/n Bekannte/n ab, benötigen wir Ihren eigenen Ausweis und den Ausweis der betroffenen Person mit einer Vollmacht.
Wohnen Sie mit der betroffenen Person im gleichen Haushalt, benötigen wir für die Herausgabe lediglich beide Ausweise.
Für den Betreibungsregisterauszug über eine/n Dritte/n benötigen wir Ihren Ausweis sowie einen Interessennachweis (z.B. eine Rechnung, einen Vertrag oder eine Schuldanerkennung).
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