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Wegzug / Abmeldung

Die verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen.

Damit wir Ihre Abmeldung vornehmen können, müssen Sie sich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug beim Einwohneramt abmelden. Die Abmeldung nehmen Sie entweder persönlich am Schalter des Einwohneramtes oder elektronisch über eUmzug vor. Mit der elektronischen Abmeldung erfolgt zeitgleich die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde.

Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter benötigen wir von Ihnen das Wegzugsdatum sowie die neue Adresse. Die Abmeldung ist kostenlos.

Bitte beachten Sie den Wegzug auch bei den zuständigen Werken (Elektrizitätswerk, Wasserwerk usw.) zu melden.

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