Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (Abschriften) werden vom Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertretung während den Schalteröffnungszeiten ausgestellt.
Unterschriftsbeglaubigung
Das persönliche Erscheinen am Schalter ist erforderlich, da Sie die Unterschrift eigenhändig vor dem Gemeindeschreiber tätigen. Mitzubringen ist ein gültiger Ausweis zur Identifizierung (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis).
Kosten:
Fr. 25.00 eine Unterschrift
Fr. 10.00 jede weitere Unterschrift
Beglaubigung von Kopien
Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
Kosten:
Fr. 10.00 pro beglaubigte Kopie