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Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (Abschriften) werden vom Gemeindeschreiber oder seiner Stellvertretung während den Schalteröffnungszeiten ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigung

Das persönliche Erscheinen am Schalter ist erforderlich, da Sie die Unterschrift eigenhändig vor dem Gemeindeschreiber tätigen. Mitzubringen ist ein gültiger Ausweis zur Identifizierung (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis).

Kosten:

Fr. 25.00 eine Unterschrift

Fr. 10.00 jede weitere Unterschrift

Beglaubigung von Kopien

Das Originaldokument muss mitgebracht werden.

Kosten:

Fr. 10.00 pro beglaubigte Kopie

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