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Obligatorische Kontrolle von Öl- und Gasfeuerungen

Allgemeine Infos und Neuerungen  

  • Jeder Hausbesitzer mit einer Kaminanlage ist selber verantwortlich, dass ein Kaminfeger die jährliche Kontrolle durchführt.
  • Freie Wahl eines für die BUWAL-Messung im Kanton Schwyz zugelassenen Feuerungskontrolleurs. 
  • Die beim Kanton registrierten Fachleute sind frei in der Preisgestaltung, was die Messkosten betrifft. 
  • Die amtlichen Feuerungskontrolleure sind bei der Ausübung der Messung als Funktionär der Gemeinde an die mit der Gemeinde vereinbarten Tarife gebunden. Die Rechnung für die Messung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur erhält der Anlagenbetreiber von der Gemeinde. 
  • Die Messperiode innerhalb derer die Messung durchgeführt werden soll dauert vom 01.01. bis 31.12. des Jahres. Geht bis zum Endtermin kein Feuerungsrapport bei der Gemeinde ein, veranlasst sie ab dem 01.01. des Folgejahres die Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur. 
  • Neu muss der Anlagenbetreiber für die Kosten der Verwaltung und Qualitätssicherung eine Gebühr entrichten. Dazu muss eine Vignette zum Preis von Fr. 37.80 (inkl. MWST) bezogen werden. Diese Vignette muss der Feuerungskontrolleur auf das Zentralschweizer Feuerungsrapportformular kleben. Es werden keine anderen Rapportformulare anerkannt.

Gebühren (Ansätze inkl. MWST)

  • 1. Kontrolle = Fr. 160.00
  • Jede weitere Kontrolle Fr. 170.00
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