Hundesteuer
Kennzeichnung und Registrierung der Hunde
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle in der Schweiz gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert sein. Diese zentrale Datenbank wird durch die Amicusbetrieben.
Die Hundehalter haben eine Kopie der Registrierungsbestätigung der Amicus dem Gemeindekassieramt abzugeben.
Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von Tierärzten vorgenommen werden. Die Daten werden von den Tierärzten zwecks der Chip-Registrierung an der Amicus gemeldet.
Mit der Einführung des Chip-Obligatoriums bzw. der Tätowierung wird die Kennzeichnung durch Hundemarken überflüssig. Somit kann auf die bisherige Praxis mit der Abgabe der Hundemarken verzichtet werden.
Die Hunde müssen drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Bezahlung der Hundesteuer
Alle Hundehalter/in erhalten vom Gemeindekassieramt alljährlich im Verlaufe des Januars eine Rechnung für die Bezahlung der fälligen Hundesteuer. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die zentrale ANIS-Datenbank, in welcher alle in der Gemeinde Wangen gehaltenen Hunde bzw. deren Halter registriert sind.
Versicherung
Mit der Bezahlung der Hundesteuern bestätigen die Hundehalter, dass für den Hund die gesetzliche vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Kosten
Die Tarife gelten ab dem 1. Januar 2007
Nutzhund |
Fr. 30.00 |
für einen anderen Hund |
Fr. 70.00 |
für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt |
Fr. 170.00 |
Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Die Ausbildung ist mit einem anerkannten Ausweis auszuweisen.
Änderung der AMICUS sowie dem Kassieramt Wangen melden
Damit die Hundesteuer korrekt in Rechnung gestellt werden kann, müssen Hundehalter oder Hundehalterin allfällige Änderungen oder Mutationen (Hundehalterwechsel, Adressänderungen, Anschaffung eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) umgehend der Amicus sowie dem Kassieramt Wangen mitteilen.
Links/Dokumente
Informationen |
Amicus Datenbank |
Dokumente |
Hinweise zum Hundegesetz (Flyer) [PDF, 217 KB] Gesetz über das Halten von Hunden [PDF, 12.0 KB] [PDF, 12.0 KB] |