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Fristerstreckung eFrist natürliche Personen

Die Steuererklärung 2017 muss bis 31. März 2018 ausgefüllt und uns retourniert werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen. Falls Sie eine Fristerstreckung wünschen, bitten wir Sie den oben stehenden Link zu nutzen. Auf der ersten Seite der Steuererklärung sind die Zugangsdaten aufgedruckt. Herzlichen Dank.

Preis: gratis

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