Navigieren in Wangen SZ

Prämienverbilligung 2024

Personen, welche im Vorjahr des Anspruchsjahres im Kanton Schwyz Prämienverbilligung erhalten haben, gelten neu von Amtes wegen für das Anspruchsjahr als angemeldet. Diese Regelung kommt erstmals für das Anspruchsjahr 2024 (IPV-Berechtigte 2023) zur Anwendung.

Die als angemeldet geltenden Personen erhalten von der Ausgleichskasse Schwyz eine Anmeldebestätigung im Vorjahr. Diese Personen müssen der Ausgleichskasse Schwyz nur allfällige Abweichungen bzw. Änderungen gegenüber der Anmeldebestätigung schriftlich melden. Personen welche im Kanton Schwyz im Jahr 2023 keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hatten (z.B. Ablehnungen, Negativ-Entscheidungen, Zuzüger, etc.) erhalten keine automatische Anmeldebestätigungen. Diese Personen können sich aber wie bis anhin mittels Anmeldeformulars für die Prämienverbilligung 2024 anmelden.

Ebenfalls als angemeldet, gelten Steuerpflichtige, welche auf Grund der bekannten Steuerdaten allenfalls Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben und im Jahr 2023 keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hatten. Diese erhalten von der Ausgleichskasse Schwyz direkt ein Anmeldeformular sowie Merkblatt.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 ist ab sofort möglich. Neu wurde die Einreichefrist gesetzlich verlängert und läuft bis Ende Antragsjahr, sprich bis am 31. Dezember 2024. Die Ausgleichskasse Schwyz empfiehlt allerdings die Anmeldung möglichst bis im Herbst 2023 einzureichen.

Die wichtigsten Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie im Merkblatt.

Die Anmeldeformulare und Merkblätter können selbstverständlich auch am Schalter der Gemeindeverwaltung Wangen bezogen werden.


IPVdigital

Die Anmeldung kann auch online eingereicht werden. Das Antragsformular enthält einen «Quick Response»-Code (QR). Damit kann mit jedem Smartphone und Tablet die Anmeldung getätigt werden. Wer dies via PC machen will, kann dies via Link ebenfalls tun.
Die anmeldenden Personen erhalten dann unmittelbar nach dem Absenden eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung. Selbstverständlich sehen Sie sämtliche persönlichen Daten, die in der Anmeldung enthalten sind.

Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne die AHV-Zweigstelle auf der Gemeindeverwaltung oder direkt die Ausgleichskasse Schwyz kontaktieren.


Prämienverbilligung 2023

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2023 kann noch bis spätestens am 31. Dezember 2023 erfolgen.
 

Merkblatt IPV 2024

Anmeldeformular IPV 2024

Zusatz Anmeldeformular bei Quellenbesteuerung 2024

  • Seite drucken
  • Seite als PDF