Navigieren in Wangen SZ

Prämienverbilligung 2025

In diesen Tagen erfolgt der Saisonstart für die Prämienverbilligung 2025. So erhalten alle Vorjahresbezüger automatisch eine Anmeldebestätigung per Post. Personen, welche aufgrund der bekannten Steuerzahlen voraussichtlich Anspruch haben, erhalten ein Anmeldeformular sowie ein Merkblatt für die Prämienverbilligung 2025 zugestellt.

Trotz gutem Datenstamm der Steuerverwaltung war es nicht möglich, im Hinblick auf den Formularversand den gemeinsamen Anspruch von jungen Erwachsenen in Ausbildung zusammen mit den Eltern zu berechnen. Die Ausgleichskasse Schwyz hat deshalb nebst den Steuerpflichtigen, deren Anspruch aufgrund der Steuerdaten rechenbar war, auch alle junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre) angeschrieben, unabhängig davon, ob diese in Ausbildung sind oder nicht. Junge Erwachsene in Ausbildung haben jedoch die Anmeldung zusammen mit den Eltern einzureichen.

Vorjahresbezüger, welche eine Anmeldebestätigung erhalten werden, müssen kein Anmeldeformular mehr einreichen. Allerdings sind sie meldepflichtig, sollte eine Angabe auf der Anmeldebestätigung nicht mehr korrekt sein.

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2025 ist ab sofort möglich. Die Einreichefrist läuft bis Ende Antragsjahr und gilt somit bis am 31. Dezember 2025. Es wird allerdings empfohlen, die Anmeldung möglichst bis im Herbst 2024 einzureichen.

Die wichtigsten Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie im Merkblatt.

Die Anmeldeformulare und Merkblätter können selbstverständlich auch am Schalter der Gemeindeverwaltung Wangen bezogen werden.


IPVdigital

Die Anmeldung kann auch online eingereicht werden. Das Antragsformular enthält einen «Quick Response»-Code (QR). Damit kann mit jedem Smartphone und Tablet die Anmeldung getätigt werden. Wer dies via PC machen will, kann dies via Link ebenfalls tun.
Die anmeldenden Personen erhalten dann unmittelbar nach dem Absenden eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung. Selbstverständlich sehen Sie sämtliche persönlichen Daten, die in der Anmeldung enthalten sind.

Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne die AHV-Zweigstelle auf der Gemeindeverwaltung oder direkt die Ausgleichskasse Schwyz kontaktieren.


Prämienverbilligung 2024

Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2024 kann noch bis spätestens am 31. Dezember 2024 erfolgen.


Merkblatt IPV 2025 [pdf, 2.5 MB]

Anmeldeformular IPV 2025 [pdf, 193 KB]

Anmeldeformular IPV 2025 (Zusatzblatt für quellenbesteuerte) [pdf, 193 KB]

  • Seite drucken
  • Seite als PDF