Richtigstellung zum Projekt «Schulanlage zum Buechberg»

Im Bericht des March Anzeigers vom 23. September sowie im gleichentags publizierten Inserat der SVP wird auf eine Darstellung des «Dorfplatzes» hingewiesen, welche in der Broschüre zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung abgedruckt war. Diese Darstellung kann tatsächlich zu Missverständnissen führen, was der Gemeinderat bedauert.

Der Bericht erweckt den Eindruck, die geplante Schulanlage beanspruche zusätzliche Flächen oder schränke den öffentlichen Raum ein. Diese Darstellung entspricht nicht den Fakten. Die neue Schulanlage «Am Buechberg» ist vollständig innerhalb des bestehenden Perimeters der heutigen Schulanlage geplant (vgl. Seite 18 der Broschüre zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung). Die durch die SVP kritisierte Visualisierung des Dorfplatzes zeigt den räumlichen Zusammenhang zwischen Schulhaus, Kirche und Pfarrhaus. Mit diesem Projekt werden weder Veränderungen an der Seestrasse noch an anderen fremden Grundstücken vorgenommen. Die in der Botschaft erwähnten verkehrsberuhigenden Massnahmen werden im Rahmen der Richt- und Zonenplanungen geprüft und sind somit nicht Bestandteil des vorliegenden Projektes.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass mit der neuen Schulanlage auch weiterhin eine zeitgemässe Infrastruktur für Dorfvereine und öffentliche Anlässe zur Verfügung steht. Die Durchführung von Festen, Veranstaltungen und Empfängen bleibt gewährleistet: Für zwei Festzelte sind entsprechende Flächen vorgesehen, und die neu gestalteten Aussenräume bieten zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Zudem erfüllen die geplanten Aussenanlagen sämtliche kantonalen Anforderungen und Empfehlungen für den Primarschulbetrieb.

Die Fakten zum Projekt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Keine Eingriffe in kirchliche oder andere fremde Grundstücke
  • Stärkung statt Verlust des Dorfplatzes
  • Weiterhin volle Nutzbarkeit für Feste und Anlässe
  • Aussenanlagen entsprechen allen kantonalen Anforderungen

Weder der Projektperimeter noch der beantragte Verpflichtungskredit werden durch diese Präzisierung verändert.

Eine detaillierte Richtigstellung wird den Stimmberechtigten zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt, um eine transparente und korrekte Information sicherzustellen.

Seite 18 der Broschüre zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung / Perimeter der geplanten Schulanlage: