Adressauskunft

Adressauskünfte können an Firmen und Privaten auf schriftliche Anfrage hin (Mailanfragen auch möglich) und mit einem entsprechenden Interessennachweis erteilt werden. Gemäss §12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz (ÖDSG) darf das Einwohneramt Wangen an Firmen und Privaten folgende Daten von Einwohnerinnen und Einwohner bekannt geben: Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum.

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann das Einwohneramt auf Gesuch hin zudem folgende Auskünfte erteilen: Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Datum und Ort des Zuzugs und Wegzuges. Vorbehalten bleibt eine Datensperre gemäss §13.

Die Gebühr für eine Adressauskunft beträgt Fr. 10.00 (Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz, §16a, lit. 1e).