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Wegzug / Abmeldung ins Ausland

Mit einem Wegzug ins Ausland endet für Sie Ihre Steuerpflicht per Wegzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass vor dem definitiven Wegzug eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig (ca. zwei Monate vor dem Wegzug) mit dem Steueramt Wangen SZ in Verbindung.

Vorgängig bitten wir Sie das Formular  Wegzug ins Ausland [pdf, 80 KB] vollständig auszufüllen. Weitere Informationen bezüglich Steuern z.B. direkte Bundessteuer, Kapitalabfindungssteuer usw. erhalten Sie ebenfalls vom Steueramt.

Sobald Sie Ihren Wegzug mit dem Steueramt organisiert haben, melden Sie sich bitte beim Einwohneramt ab. Wir bitten Sie, uns eine Kopie des Formulars Wegzug ins Ausland [pdf, 80 KB] abzugeben. Bei der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung, welche Sie z.B. für die Kündigung der obligatorischen Krankenversicherung benötigen. Ausländische Staatsangehörige müssen zudem eine Abmeldeerklärung DefinitiverAbmeldeerklärung Definitiver Wegzug ins Ausland [pdf, 575 KB] ausfüllen und abgeben. Zudem muss die Ausländerbewilligung vor Ausreise dem Einwohneramt abgegeben werden.

Ein längerer Auslandaufenthalt (z.B. Reise, Sprachaufenthalt) begründet nicht unbedingt eine Abmeldung. Hierzu wenden Sie sich bitte ans Einwohneramt um den Sachverhalt zu klären.

 

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