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Hundesteuer

Rechte und Pflichten bei Hundehaltung


Seit dem 1. Januar 1984 ist im Kanton Schwyz das Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft (SRSZ 546.100). Auf dieser Seite finden Sie das Wichtigste über dieses Gesetz.

Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle in der Schweiz gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank Amicus registriert sein.

Beachten Sie bitte die diversen Links am Ende der Seite.


Ich werde Hundehalter. Was muss ich beachten?


1. Lassen Sie sich als Hundehalter registrieren

Melden Sie Sich per E-Mail bei der Abteilung Finanzen und Steuern der Gemeinde Wangen SZ, damit Sie im Amicus als Hundehalter/-in erfasst werden können.

Ihre Personen-ID (Identifikationsnummer) und Ihr Passwort für Amicus erhalten Sie anschliessend per E-Mail zugestellt.
Wenn Sie umziehen oder heiraten, informieren Sie die Abteilung Einwohnerdienste über die Adress-/Namensänderung.

Wenn Sie ins Ausland gehen, melden Sie das der Abteilung Einwohnerdienste, damit Sie im Amicus abgemeldet werden.


2. Lassen Sie Ihren Hund registrieren
Gehen Sie zum Tierarzt, um Ihren Hund chippen zu lassen. Dies erledigen Sie, bevor Sie ihn weitergeben oder spätestens dann, wenn er drei Monate alt ist.

Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland mitbringen, lassen Sie seinen Gesundheitszustand und die Mikrochipnummer von meinem Tierarzt kontrollieren.

Der Tierarzt benötigt Ihre Personen-ID, damit er Ihren Hund im Amicus registrieren oder einen Import aus dem Ausland melden kann.


3. Folgende Ereignisse können Sie selbst online melden
Melden Sie im Amicus eine «Weitergabe», wenn Sie Ihren Hund verkaufen oder weitergeben. Dafür benötigen Sie die Personen-ID, Vorname und Nachname des neuen Halters.

Melden Sie eine «Übernahme», wenn Sie einen bereits in Amicus registrierten Hund übernehmen und der bisherige Halter die Weitergabe-Meldung im Amicus erfasst hat.

Erfassen Sie einen «Export», wenn Sie Ihren Hund an jemanden weitergeben, der im Ausland lebt. Sie können das Datum und die Exportadresse in Amicus abspeichern.

Wenn Ihr Hund stirbt, tragen Sie im Amicus das Datum seines Todes ein oder bitten Ihren Tierarzt, dies für Sie zu melden.

4. Versicherung
Mit der Registrierung des Hundes, des Hundehalters und der entsprechenden Zuweisung im Amicus bestätigt der Hundehalter, dass für den Hund die gesetzlich vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.


5. Hundesteuer
Sie erhalten als Hundehalter von der Abteilung Finanzen und Steuern alljährlich im Verlaufe des Januars die Rechnung für das gesamte Jahr. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die zentrale Amicus-Datenbank.

Folgende Tarife gelten ab dem 1. Januar 2007:

Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, 
Schweiss- und Blindenhunden

Befreit
(anerkannter Ausweis nötig)

Nutzhund Fr. 30.00
(In der Schweiz gültiges Landwirtschaftspatent bzw. Jagdpatent nötig)
für einen anderen Hund Fr. 70.00
für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 170.00
  • Bei Zuzug des Hundes/Hundehalters aus einer anderen Gemeinde wird die Hundesteuer ab 1. Januar des Folgejahres verrechnet.
  • Bei Zuzug des Hundes/Hundehalters aus dem Ausland wird die Hundesteuer ab Import Datum verrechnet.
  • Bei Wegzug des Hundes/Hundehalters in eine andere Gemeinde werden keine Rückvergütungen getätigt. Die Zuzugsgemeinde verrechnet die Hundesteuer ab 1. Januar des Folgejahres.
  • Bei Wegzug des Hundes/Hundehalters ins Ausland wird eine Rückvergütung an den Hundehalter ausbezahlt, sofern der Betrag über CHF 10.00 beträgt. 
  • Bei Todesfall des Hundes wird eine Rückvergütung an den Hundehalter ausbezahlt, sofern der Betrag über CHF 10.00 beträgt. Melden Sie den Tod Ihres Hundes im Amicus. Bitte senden Sie uns anschliessend Ihre Kontoinformationen für die Auszahlung per E-Mail zu.

6. Informieren Sie sich ausreichend
Links:
Ich werde Hundehalter. Was muss ich beachten? (amicus)
Gesetz über das Halten von Hunden (LexFind)
Amicus Datenbank
Mein Hund (Broschüre des Bundesamtes für Veterinärwesen)
Bundesamt für Veterinärwesen (Allgemeine Informationen)
Laboratorium der Urkantone

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