Deklarationspflicht der natürlichen Personen für das Jahr 2024
Grundsätze
Die Steuererklärung 2024 haben alle natürlichen Personen einzureichen, welche am 31. Dezember 2024 in Wangen wohnhaft waren.
Haben Sie keinen Wohnsitz im Kanton Schwyz, aber eine Liegenschaft oder eine Betriebsstätte (wirtschaftliche Zugehörigkeit), genügt die Einreichung einer Kopie der Steuererklärung 2024 bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz.
Abgabefrist
Die Steuererklärung 2024 ist mit den erforderlichen Belegen bis zum 31. März 2025 bei der Kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
Beginn und Beendigung der Steuerpflicht der natürlichen Personen für das Jahr 2024
Eintritt und Mündigkeit während der Steuerperiode 2024
Steuerpflichtige, welche im Jahr 2024 volljährig geworden sind (JG 2006), haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen.
Heirat im Jahr 2024
Bei Heirat im 2024 werden die Ehegatten für das Jahr 2024 gemeinsam besteuert.
Trennung oder Scheidung im Jahr 2024
Bei rechtlicher und tatsächlicher Trennung und bei Scheidung im Kalenderjahr 2024 ist das Jahr 2024 getrennt zu versteuern. Es müssen separate Steuererklärungen eingereicht werden.
Tod eines Ehegatten
Der Tod eines Ehegatten beendet die gemeinsame Steuerpflicht. Bis zum Todestag ist eine gemeinsame Steuererklärung auszufüllen. Ab dem Folgetag hat der überlebende Ehegatte (resp. der Erbenvertreter) eine Steuererklärung mit Einkommen und Vermögen per 31. Dezember auszufüllen.
Zuzug/Wegzug
Bei Zuzug während des Jahres besteht Steuerpflicht für das ganze Jahr in Wangen (Stichtag 31.12.).
Bei Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuerpflicht per Anmeldedatum.
Bei Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht per Abmeldedatum.
Bei Liegenschaftsbesitz bleibt der Wegzüger sekundär steuerpflichtig.