Hinterlegung letztwillige Verfügung
Die Abteilung Einwohnerdienste ist der Hinterlegungsort von letztwilligen Verfügungen. Letztwillige Verfügungen sind Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge. Die Abteilung Einwohnerdienste bewahrt diese an einem sicheren Ort auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an den Einzelrichter zur amtlichen Eröffnung weiter.
Letztwillige Verfügungen können bei der Abteilung Einwohnerdienste der Wohngemeinde persönlich abgegeben oder per Post (empfehlenswert per Einschreiben) eingereicht werden. Für die Abgabe einer letztwilligen Verfügung am Schalter ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Hinterlegte letztwillige Verfügungen werden bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde dem Einwohner/Einwohnerin persönlich ausgehändigt.
Hinterlegungsgebühr
Die Gebühr der Hinterlegung sowie des Rückzugs einer letztwilligen Verfügung beträgt gemäss Gebührenordnung für die Verwaltung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz Fr. 40.00.
Rückzug
Bei verheirateten Personen ist für eine Rückgabe zwingend von beiden Personen eine persönliche Vorsprache am Schalter erforderlich.