Wegzug / Abmeldung ins Ausland
Mit einem Wegzug ins Ausland endet für Sie Ihre Steuerpflicht per Wegzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass vor dem definitiven Wegzug eine Steuererklärung ausgefüllt werden muss. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig (ca. zwei Monate vor dem Wegzug) mit der Abteilung Finanzen und Steuern in Verbindung.
Vorgängig bitten wir Sie das Formular Wegzug ins Ausland [pdf, 80 KB] vollständig auszufüllen. Weitere Informationen bezüglich Steuern z.B. direkte Bundessteuer, Kapitalabfindungssteuer usw. erhalten Sie ebenfalls von der Abteilung Finanzen und Steuern.
Sobald Sie Ihren Wegzug mit der Abteilung Finanzen und Steuern organisiert haben, melden Sie sich bitte bei der Abteilung Einwohnerdienste ab. Wir bitten Sie, uns eine Kopie des Formulars Wegzug ins Ausland [pdf, 80 KB] abzugeben. Bei der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung, welche Sie z.B. für die Kündigung der obligatorischen Krankenversicherung benötigen. Ausländische Staatsangehörige müssen zudem eine Abmeldeerklärung DefinitiverAbmeldeerklärung Definitiver Wegzug ins Ausland [pdf, 575 KB] ausfüllen und abgeben. Zudem muss die Ausländerbewilligung vor Ausreise der Abteilung Einwohnerdienste abgegeben werden.
Ein längerer Auslandaufenthalt (z.B. Reise, Sprachaufenthalt) begründet nicht unbedingt eine Abmeldung. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Abteilung Einwohnerdienste, um den Sachverhalt zu klären.