Informationen von A-Z
A
Anliegen und Wünsche - Mitwirkungsverfahren
Bei der Planung unserer neuen Schulanlage war es uns wichtig, die Bedürfnisse und Wünsche der lokalen Vereine und der Bevölkerung zu berücksichtigen. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens wurden zahlreiche Anliegen eingebracht, die wir gerne in die Planung aufgenommen haben. Mit diesen Massnahmen möchten wir sicherstellen, dass die neue Schulanlage nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Treffpunkt für das Vereinsleben und die ganze Gemeinde wird.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
1. Lagerräume für Vereine
- Für die Vereine werden insgesamt 270 m² Lagerräume im Untergeschoss der neuen Schulanlage bereitgestellt.
- Die Lagerräume sind durch Kellertrennwände flexibel in Abteile von ca. 50 m² unterteilbar. So können verschiedene Vereine ihre Materialien sicher und individuell lagern.
- Die genaue Aufteilung und Nutzung der Lagerräume kann in Abstimmung mit den Vereinen erfolgen, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
2. Mehrzwecksaal / Singsaal
- Es entsteht ein öffentlich zugänglicher Mehrzweckraum mit einer Fläche von 125 m².
- Der Saal bietet Platz für bis zu 150 Personen stehend oder 75 Personen mit Konzertbestuhlung und eignet sich für Vereinsanlässe, Proben, Versammlungen und kulturelle Veranstaltungen.
- Die Nutzung des Saals ist auch ausserhalb der Schulzeiten möglich. Für diese Zeiten werden entsprechende Nachtabschlüsse eingeplant, sodass der Zugang kontrolliert und sicher erfolgen kann.
- Der Zugang zu den Sanitärräumen ist für die Nutzer des Mehrzwecksaals jederzeit gewährleistet.
3. Aussenanlagen und Umgebung
Die Aussenbereiche der neuen Schulanlage werden vielseitig und nutzungsorientiert gestaltet. Folgende Flächen und Einrichtungen sind vorgesehen:
- Pausenplatz: 1.300 m² als Spiel- und Pausenfläche mit altersgerechten Spielgeräten für Schüler. Diese Fläche kann auch für Vereinsaktivitäten genutzt werden.
- Kunstrasenspielfeld: 1.800 m² mit erforderlichen Ballfängen, als zusammenhängende Fläche mit dem Allwetterplatz. Ideal für Sportvereine und grössere Veranstaltungen.
- Allwetterplatz: 1.200 m² mit Sportbelag (z.B. Walo RUT TAN WD-II oder gleichwertig), ausgestattet mit 4 Basketballkörben, 2 Handballtoren, entsprechenden Markierungen und Ballfängen.
- Festzelt-Stellfläche: Es wird eine Fläche für ein Festzelt mit den Massen 40 m x 10 m plus Abspannvorrichtung bereitgestellt, sodass Vereinsfeste und grössere Events problemlos durchgeführt werden können.
- Kindergarten-Aussenfläche: Separate Bereiche mit Trockenplatz, Rasenfläche, vielseitig nutzbaren Bewegungs- und Spielmöglichkeiten, Spielgeräten und Sandkasten mit Beschattung.
- Sportanlagen: Wettkampftaugliche Anlagen mit einer 100 m Laufbahn (4 Bahnen), Weitsprung- und Kugelstossanlage mit 3 Abstossringen – optimal für Sportveranstaltungen und Trainings.
- Schulbus-Vorfahrt: Eine Vorfahrt für den Schulbus zum Aus- und Einladen der Schüler, möglichst mit Wendemöglichkeit, wird eingerichtet.
- Fahrrad-Abstellplatz: Ein überdachter Abstellplatz für Fahrräder auf Parzelle Kat. Nr. 174 steht zur Verfügung.
- Kehrichtcontainer: Ein Standplatz für halbunterirdische Kehrichtcontainer wird vorgesehen, um eine saubere und effiziente Abfallentsorgung zu gewährleisten.
Aussenanlagen (Einschätzung Nutzer)
Die Aussenanlagen bieten den Schülern, Vereinen und Bürgern vielseitige Möglichkeiten zur Betätigung, doch sind sie in die Jahre gekommen. Eine Umfrage bei Nutzern hat gezeigt, dass sie das Angebot, welches die Aussenanlagen bieten, sehr schätzen.
In den Pausen stehen die Freiflächen natürlich den Schülern zur Verfügung. Ausserhalb der Schulzeiten verbringen Klein und Gross ihre Zeit mit Fussball, Basketball oder beim Klettern auf den Spielplätzen und Vereine nutzen das Angebot für ihr Training oder zur Durchführung von Anlässen.
Auf einer Skala von 1-10 wird eine Note 7-8 für das Angebot vergeben.
Auch wenn das Angebot vielseitig ist und über die Jahre zur Anlage stets Sorge getragen und unterhalten wurde, bei einem näheren Blick sieht man ihr die vergangenen 4 Jahrzehnte an. Speziell der Belag der Laufbahn sowie des roten Platzes ist so sehr abgenutzt, dass er nur schon bei wenig Feuchtigkeit zu einer gefährlichen Rutschbahn wird.
Hier vergeben die Nutzer nur noch eine 3.
Fakten zu den Aussensport-Anlagen
- Naturrasenplatz:
Der Naturrasenplatz weist eine genügend grosse Fläche auf. Die Qualität des Naturrasens ist durch die Pflege des Hauswartes gut. Noch immer ist er allerdings oft wegen der Witterung gesperrt und kann nicht benutzt werden.
- Roter Platz:
Die Grösse ist knapp genügend. In den vergangenen Jahren wurde die Oberflächen aufgrund der starken Benutzung in Mitleidenschaft gezogen und die Verletzungsgefahr ist bei Nässe gross.
- Beleuchtung
Die LED-Leuchtmittel haben sich bewährt und bieten eine zweckmässige Ausleuchtung der Plätze und Sportanlagen
- Laufbahn:
Die Laufbahn mit 4 Bahnen ist ausreichend. Die Auslaufzone ist zu knapp bemessen. Für die 100m Sprinter ist der Auslauf zu kurz und hat in der Vergangenheit immer wieder zu Verletzungen geführt. Der Tartanbelag ist stark abgenutzt und zeigt lose Stellen auf. Eine Erneuerung ist unabdingbar.
- Weitsprunganlage
Aufgrund der Breite des Beckens, trotz zwei parallel angeordneten Absprungstellen, können nicht gleichzeitig 2 Athleten diese Disziplin absolvieren. Ebenso ist ein gleichzeitiges Durchführen der Disziplinen Weitsprung und Steinstossen nicht möglich. Die Länge und die Breite des Sandbeckens ist nur knapp genügend. Der Belag auf der Anlaufbahn ist ebenfalls in die Jahre gekommen.
- Diskusring
Die in den vergangenen Jahren wenig benutzte Anlage muss saniert oder abgebaut werden.
- Kugelstossanlage
Die Kugelstossanlage wurde unter tatkräftiger Mithilfe des Turnvereins saniert und auf drei Ringe erweitert. Diese Anlage wird als genügend beurteilt. Zwei Abstossringe würden reichen.
- Infrastruktur (Steckdosen und Soundanlage)
Für die Stromversorgung bei Wettkämpfen müssen mobile Stromverteiler installiert werden. Eine Soundanlage fehlt und eine Beschallung muss z.B. mit den vom STV-Wangen eigens angeschafften Lautsprecher bewerkstelligt werden.
- Spielplätze
Die Spielplätze für unsere kleinen Mitbürger sind ebenfalls in die Jahre gekommen und bedürfen dringend einer Auffrischung. Die Sicherheit ist baldmöglich der heutigen Zeit anzupassen.
Fazit:
Die meisten Anlagen bedürfen dringend einer Sanierung oder Erneuerung um die Attraktivität und die Sicherheit auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten.
G
Gesamtleistungswettbewerb
Gesamtleistungswettbewerb (GLW), Ablauf Submission
- Der Gemeinderat/Schulraumplanungskommission erarbeitete ein Wettbewerbsprogramm, das Vorgehen, Anforderungen und Zielsetzung beschreibt und regelt.
- Der Gemeinderat hat einen zweistufigen Gesamtleistungswettbewerb mit Präqualifikation gewählt.
- In der Präqualifikation werden die besten ca. 5-7 Projektteams aufgrund der geforderten Qualifikationen ausgewählt. In Wangen haben 7 Teams die Kriterien erfüllt und wurden zum GLW zugelassen.
- Die erste Stufe des GLW entspricht einem Architekturwettbewerb, in dem die Teilnehmer anonym ihr Projekt abgeben. Die Jury entscheidet auf Grundlage des Wettbewerbsprogramms und dessen Bewertungskriterien über den Sieger. Die besten 2–3 Projekte werden für die zweite Stufe zugelassen.
- In der zweiten Stufe müssen die Teilnehmer zu ihrem Projekt weitere und detaillierte Angaben gemäß Wettbewerbsprogramm machen. Am Schluss muss eine detaillierte Angabe der Kosten mit Kostendach erfolgen.
Was beinhaltet das Wettbewerbsprogramm allgemein?
Aufgaben- und Zielbeschreibung: genauer Leistungsumfang, Funktionen, Raumprogramm, Flächenanteile, Nutzungsanforderungen.
Leistungsanforderungen: Architektur, Bautechnik, Tragwerkskonzept, Haustechnik, Brandschutz, Akustik, Belichtung, Barrierefreiheit, Sicherheit.
Qualitäts- und Leistungskriterien: Mindeststandards, Qualitätsniveau, ggf. Nachhaltigkeitsziele (z. B. Zertifizierungen wie Minergie).
Terminplan: Meilensteine, Realisierungszeitraum, Bauphasen, Inbetriebnahme.
Kostenrahmen: Budgetobergrenze, Kostengliederung, Termin- und Kosteneinhalt. Unterlagen und Submission: Formale Anforderungen, Nachweise, Pläne, Modelle.
Bewertungs- und Zuschlagskriterien: Gewichtung von Preis, Qualität, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Service, Garantie.
Rechts- und Verfahrensvorschriften: Einhaltung des Beschaffungsrechts, Geheimhaltung, Gleichbehandlung, Nachprüfbarkeit. Bau- und
Nutzungsbedingungen: Eigentums- und Nutzungsrechte, Subunternehmerregeln, Sicherheit, Umweltauflagen. Hinweise zur
Zusammenarbeit: Ansprechpartner, Kommunikationswege. Unterrichtskonzept an den im Lehrplan der Volksschule festgelegten Unterrichtsformen.
Die schulergänzende Betreuung und der Musikunterricht finden ausserhalb des Planungsperimeters statt.
Quelle: Neubau Schulanlage Wangen SZ
Gesamtleistungswettbewerb – Wettbewerbsprogramm
Lienhard Partner Bauherrenberatung AG 8808 Zürich
I
Information zur Gebäudetechnik: Heizung und Kühlung
Ein behagliches und gesundes Raumklima lässt sich mit möglichst geringem Energie- und Technikeinsatz erreichen. Technische Anlagen sollten einfach und verständlich sein und so betrieben werden, dass nur der tatsächlich benötigte Energiebedarf gedeckt wird. Für den Komfort sind eine gute Nutzung des Tageslichts, eine wärmegedämmte und luftdichte Gebäudehülle sowie ein wirksamer sommerlicher Wärmeschutz (z. B. elektrische Rafflamellen) wichtig. Ein zusätzlicher baulicher Sonnenschutz ist vorteilhaft.
Die neue Schulanlage wird an den bestehenden Fernwärmeverbund der Genossame Wangen SZ angeschlossen. Die Fernwärmeleitung wird vor Baubeginn im Planungsperimeter verlegt und bis zur Übergabestelle in der Heizzentrale geführt.
Die Wärme- und Kälteverteilung erfolgt im Schulhaus über Heiz- und Kühldecken (Deckensegel oder vollflächig abgehängte Metalldecke). In den Sommermonaten ist eine Kühlung der Schul- und Arbeitsräume durch Grundwassernutzung vorgesehen. Die Räume sollen bis zu einer Aussentemperatur von 33°C eine maximale Innenraumtemperatur von 26°C aufweisen. Die raumlufttechnischen Anlagen werden mit einer Leistungsreserve von etwa 25 % für die gekühlten Bereiche ausgelegt, um auf steigende Aussenluftfeuchte reagieren zu können. Massnahmen zur Steuerung der Kühlvorlauftemperaturen sind vorgesehen. Für Schulbauten wird eine Kühlung ohne kontrollierte Entfeuchtung empfohlen, insbesondere bei Grundwassernutzung. Platzreserven für eine mögliche Nachrüstung werden berücksichtigt.
Der Serverraum wird mechanisch mit einem Umluft-Kühlgerät gekühlt. Lager- und Archivräume erhalten ein Entfeuchtungsgerät.
Das Minergie-Label verlangt einen kontrollierten Luftwechsel, wobei die Luftmengen nach geltenden Normen ausgelegt werden. Lüftungsanlagen werden entsprechend der Nutzung und Qualität geplant. Automatisierte Oberlichter und Kaskadenlüftungen sind vorgesehen. Die Lüftungsstufe ist pro Unterrichtsraum individuell regelbar (CO₂-Fühler und Zeitschaltuhr). Das System ermöglicht auch manuelle Fensterlüftung und Nachtauskühlung. Für die Turnhalle sind Massnahmen zur Nachtauskühlung wie automatisierte Oberlichter vorgesehen.
Die Aussenluftfassung wird so platziert, dass die Aussenluft vorkonditioniert und zentral aufbereitet werden kann. Eine bedarfsgerechte Lufteinführung ist vorgesehen. Nach Möglichkeit werden runde Lüftungskanäle und Ventilatoren mit Direktantrieb eingesetzt.
Die geplanten Photovoltaikanlagen nutzen die Dachflächen maximal aus. Eine Kombination mit extensiver Dachbegrünung und Wasserretention ist angestrebt. Auch Photovoltaikanlagen an Fassaden sind möglich.
R
Raumprogramm
Raum- und Flächenprogramm |
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|
Das nachfolgende, tabellarische Raum- und Flächenprogramm enthält Angaben zu Räumen und Flächen, welche gemäss Nutzer erforderlich sind. Die Teilnehmenden sind explizit aufgefordert, allfällig noch notwendige Räume für einen optimalen Betrieb einer Schulanlage mit Sporthalle und Tiefgarage zu ergänzen. Technikräume sind gemäss Projekt zu dimensionieren, Nasszellen nach betrieblichen resp. gesetzlichen Vorgaben auszulegen. Primarstufe
|
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Primarstufe |
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|
Klassenräume |
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|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
||||
|
|
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
||
|
18 |
Klassenzimmer |
OG |
75 |
1‘350 |
||||
|
9 |
Gruppenraum |
OG |
30 |
270 |
||||
|
18 |
Garderobe |
OG |
|
|
gemäss Projekt |
|||
|
Werk- und Handarbeitszimmer |
||||||||
|
|
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
||||
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
||||
|
2 |
Werkraum |
UG / OG |
75 |
150 |
||||
|
2 |
Materialraum Werken |
UG / OG |
25 |
50 |
||||
|
2 |
Handarbeitsraum |
UG / OG |
75 |
150 |
||||
|
2 |
Materialraum Handarbeit |
UG / OG |
25 |
50 |
||||
|
1 |
Brennraum |
UG |
20 |
20 |
||||
|
Sonderpädagogikräume |
||||||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
||||
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
||||
|
2 |
Logopädie Zimmer (Logo) |
EG / OG |
30 |
60 |
||||
|
2 |
Deutsch als Zweitsprache Zimmer (DaZ) |
EG / OG |
30 |
60 |
||||
|
3 |
Integrative Förderung Zimmer (IF) |
EG / OG |
30 |
90 |
||||
|
1 |
Psychomotorik Raum (PM) |
EG |
75 |
75 |
||||
|
Lehrpersonen- und Schulleitungsbereich |
|||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
|
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
|
2 |
Teamzimmer |
OG |
45 |
90 |
|
|
1 |
Ruheraum |
OG |
20 |
20 |
|
|
1 |
Arbeitsvorbereitung pro Geschoss |
OG |
20 |
gemäss Projekt |
|
|
1 |
Schulsekretariat |
EG / OG |
18 |
18 |
|
|
1 |
Büro Schulleitung + Schulleitung Stv. |
EG / OG |
28 |
28 |
|
|
1 |
Besprechungsraum |
EG / OG |
20 |
20 |
|
|
1 |
Schulsozialarbeit |
EG / OG |
18 |
18 |
|
|
|||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
|
|
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
|
1 |
Foyer / Garderobe |
EG |
15 |
15 |
|
|
1 |
Mehrzwecksaal / Singsaal |
EG |
125 |
125 |
|
|
1 |
Musikmateriallager |
EG |
25 |
25 |
|
|
1 |
Stuhllager |
EG |
10 |
10 |
|
|
1 |
Bibliothek / Mediathek |
EG |
75 |
75 |
|
|
Nebenräume / Technikräume |
|||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
|
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
|
1 |
Eingangsbereich Schulhaus |
EG |
|
gemäss Projekt |
|
|
1 |
Büro / Werkstatt Hauswartung |
UG / EG |
20 |
20 |
|
|
1 |
Hauptputzraum |
UG |
25 |
25 |
|
|
1 |
Putz-/ Materialraum inkl. Rack pro Geschoss |
EG / OG |
10 |
gemäss Projekt |
|
|
1 |
Geräteraum Hauswartung |
UG |
20 |
20 |
|
|
1 |
Lagerraum Schule |
UG |
90 |
90 |
|
|
1 |
Archiv Schule |
UG |
90 |
90 |
|
|
1 |
Entsorgungsraum |
EG |
25 |
25 |
|
|
1 |
Serverraum |
UG |
10 |
10 |
|
|
X |
Lagerräume Vereine |
UG |
270 |
270 |
|
|
1 |
Schutzraum für 200 Personen |
UG |
|
gemäss Projekt |
|
|
|
Technikräume |
|
|
gemäss Projekt |
|
|
|
Nasszelle SuS |
|
|
gemäss Projekt |
|
|
|
Nasszelle Lehrpersonen / IV-WC |
|
|
gemäss Projekt |
|
|
||||
|
Dreifachturnhalle |
||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
1 |
Eingangsbereich |
EG |
50 |
50 |
|
|
Zuschauertribüne |
EG |
|
gemäss Projekt |
|
1 |
Dreifachturnhalle |
UG |
1‘375 |
1‘375 |
|
3 |
Geräteraum |
UG |
90 |
270 |
|
6 |
Umkleideraum |
EG / UG |
25 |
150 |
|
6 |
Dusch-/ Abtrocknungsraum |
EG / UG |
20 |
120 |
|
3 |
Garderobe Lehrpersonen |
EG / UG |
15 |
45 |
|
1 |
Sanitätszimmer / Loge |
EG / UG |
12 |
12 |
|
1 |
Speakerfläche |
EG |
8 |
8 |
|
1 |
Putz-/ Materialraum |
UG |
15 |
15 |
|
1 |
Aussengeräteraum |
EG |
40 |
40 |
|
1 |
Aussenlagerraum |
EG |
20 |
20 |
|
1 |
Kraftraum |
EG |
100 |
100 |
|
1 |
Lichtwellenverteilraum |
UG |
32 |
32 |
|
|
Nasszelle SuS + Nasszelle SuS |
|
|
gemäss Projekt |
|
|
Nasszelle Lehrpersonen / IV-WC |
|
|
gemäss Projekt |
|
|
Nasszelle Besucher mit Aussenzugang |
|
|
gemäss Projekt |
|
|
Technikräume |
|
|
gemäss Projekt |
|
Bistro |
||||
|
Anz. |
|
Geschoss |
|
|
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
1 |
Verpflegungszone |
EG |
100 |
100 |
|
1 |
Küche |
EG |
30 |
30 |
|
1 |
Lagerraum Küche |
EG |
10 |
10 |
|
1 |
Stuhl-/ Tischlager |
EG |
15 |
15 |
|
||||
|
Dreifachkindergarten |
||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
3 |
Klassenzimmer |
|
80 |
240 |
|
3 |
Gruppenraum |
|
25 |
75 |
|
3 |
Material-/ Lagerraum |
|
10 |
30 |
|
1 |
Sonderpädagogikraum (DaZ) |
|
25 |
25 |
|
1 |
Integrative Förderung Zimmer (IF) |
|
25 |
25 |
|
3 |
Garderobe |
|
25 |
75 |
|
1 |
Aufenthaltsraum für Lehrpersonen |
|
20 |
20 |
|
2 |
Nasszelle Kinder |
|
10 |
20 |
|
1 |
Nasszelle Lehrpersonen / IV-WC |
|
5 |
5 |
|
1 |
Putzraum / Lagerraum Hauswart |
|
10 |
10 |
|
1 |
Aussengeräteraum |
|
15 |
15 |
|
|
Technikräume |
|
|
gemäss Projekt |
|
||||
|
Umgebung |
||||
|
Anz. |
Raum |
Geschoss |
Fläche |
Fläche total |
|
|
|
|
[ m2 ] |
[ m2 ] |
|
1 |
Pausenplatz innen oder gedeckt |
EG |
160 |
160 |
|
1 |
Pausenplatz |
EG |
1‘300 |
1‘300 |
|
1 |
Rasenfeld oder Kunstrasen |
EG |
1‘800 |
1‘800 |
|
1 |
Allwetterplatz |
EG |
1‘200 |
1‘200 |
|
1 |
Aussenfläche für Dreifachkindergarten |
EG |
600 |
600 |
|
1 |
Stellfläche für Festzelt |
EG |
|
gemäss Projekt |
|
1 |
Vorfahrt für Schulbus |
EG |
|
gemäss Projekt |
Quelle: Neubau Schulanlage Wangen SZ
Gesamtleistungswettbewerb – Wettbewerbsprogramm
Lienhard Partner Bauherrenberatung AG 8808 Zürich
T
Termine
Zeitlicher Ablauf des Gesamtleistungswettbewerbs
Gesamtleistungswettbewerb 1. Stufe
- Versand Wettbewerbsunterlagen ab 16.05.2025
- Begehung, Bezug Gipsmodell ab 27.05.2025
- Einreichung Fragen 1. Stufe bis 02.06.2025
- Beantwortung Fragen 1. Stufe bis 13.06.2025
- Einreichung Projektvorschlag 1. Stufe 22.08.2025
- Jurierung 1. Stufe 05.09.2025
- Versand Verfügung Teilnehmerwahl 2. Stufe bis 20.10.2025
Gesamtleistungswettbewerb 2. Stufe
- Mündliche Rückmeldungen zur 1. Stufe, Rückgabe Modell 30.10.2025
- Versand Ergänzungen zum Wettbewerbsprogramm 07.11.2025
- Einreichung Fragen 2. Stufe bis 14.11.2025
- Beantwortung Fragen 2. Stufe bis 21.11.2025
- Einreichung Gesamtleistungsangebot 06.02.2026
- Schlusspräsentation, Abgabe Gipsmodell 18.02.2026
- Jurierung 2. Stufe 18.02.2026
- Versand Verfügung Zuschlag 27.03.2026
- Ausstellung / Informationsveranstaltung 30.03 - 01.04.2026
Weiterbearbeitung (approximative Termine)
- Projektoptimierung (soweit erforderlich) Q2 2026
- Vorbereitung Gemeindeversammlung Q2 - Q3 2026
Urnenabstimmung Q3 2026 - Beauftragung TU zur Weiterbearbeitung Q4 2026
- Bauprojekt Q4 2026 - Q1 2027
- Baugesuch / Baubewilligungsverfahren Q2 - Q3 2027
- Ausführungsplanung / Ausschreibungen Q2 - Q4 2027
- Baubeginn Q4 2027
- Späteste Inbetriebnahme der gesamten Anlage Q4 2031
Quelle: Neubau Schulanlage Wangen SZ
Gesamtleistungswettbewerb – Wettbewerbsprogramm
Turnhalle
Basierend auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 05.12.2024 wurde in den Projektwettbewerb eine Dreifachturnhalle als Anforderung aufgenommen. Diese wurde auch gemäss der öffentlichen Mitwirkung von der Bevölkerung zu einem hohen Prozentsatz genannt, entspricht also den heutigen Anforderungen und Wünschen der Schule und diverser Sportvereine um Unterricht, Training und Wettbewerbe zeitgemäss durchführen zu können.
Kurzüberblick der wesentlichen Unterschiede bei Turnhallenvarianten:
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Doppelturnhalle B |
Dreifachturnhalle |
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Sporthalle Normmasse |
44 x 23.5 x 8 m |
49 x 28 x 9m |
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Anzahl Duschräume |
4 Stück |
6 Stück |
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Auszug Plan Doppelturnhalle B |
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Auszug Plan Dreifachturnhalle |
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Quelle https://www.basposhop.ch/produkt/201d-sporthallen-planungsgrundlagen/
Hinweis : Kostenlos per PDF beziehbar
Turnhalle auf «Rickenbach Wiese»
In dem Landteil der «Rickenbach Wiese», welcher als Reservegebiet im rechtsgültigen Zonenplan liegt, eine Turnhalle zu erstellen ist nicht möglich. Es würde dazu weitere Landfläche benötigt. Dazu könnte beispielsweise die bestehende Parkierungsfläche entlang der Nuolerstrasse herangezogen werden, womit jedoch Anpassungen und Kompensationen für Parkierungsmöglichkeiten nötig werden.
Die Breite dieser Liegenschaft genügt für eine Dreifachturnhalle (Turnhalle, Aussenwände, Garderoben, Geräteräume, Zugang) nicht.
U
Umzonung - Zeithorizont und Abhängigkeit Drittparteien
Das im Zonenplan ausgewiesene Reservegebiet (weisse Fläche) müsste als erstes umgezont werden - vom «Reservegebiet» in eine «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen».
Um den Widerspruch zum kantonalen Richtplan aufzulösen und das Thema Fruchtfolgefläche (FFF), welche auf diesem Landteil ausgeschieden ist, zu klären, ist eine Zonenplananpassung im Rahmen eines gesetzlichen Verfahrens nötig (öffentliche Mitwirkung, allfällige Einsprachen).
Ebenso müsste die Frage der Mehrwertabgabe (Wertzuwachs von neuem Bauland) geklärt werden und wer diese bezahlt.
Aufgrund des öffentlichen Verfahrens ist ein Zeithorizont aktuell nicht abschätzbar.
Basierend auf Erfahrungen aus Nachbargemeinden gehen wir von mindestens 2 Jahren aus.
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Auszug WebGis kommunale Nutzungsplanung (Zonenplan) |
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Auszug WebGis ÖREB-Auszug |
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Fruchtfolgefläche - FFF
Wie mit der Thematik der Fruchtfolgefläche umzugehen ist:
- Die genauen Schritte werden in der Arbeitshilfe «Umgang mit Fruchtfolgeflächen, 2022» vom Kanton Schwyz dokumentiert:
https://www.sz.ch/public/upload/assets/67842/Umgang_mit_Fruchtfolgeflaechen_Arbeitshilfe.pdf?fp=7 - Bei der Interessensabwägung (Schritt 2) ist nachzuweisen, dass der angestrebte Zweck ohne die Beanspruchung von FFF nicht sinnvoll erreicht werden kann.
- Im Schritt 3 (Kompensation) müssen Massnahmen zum Ausgleich definiert werden (Bodenaufwertung bestehender Flächen, Rückzonungen oder neue FFF kartieren)
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Auszug WebGis Fruchtfolgefläche |
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|
W
Wettbewerbsprogramm (Auszug)
Die neue Schulanlage soll ein Schulhaus für 18 Klassen, eine Dreifachturnhalle, einen Dreifachkindergarten, eine Tiefgarage und die dazugehörigen Aussenanlagen umfassen. Die bestehenden Schulbauten sind – in Abhängigkeit des Projektvorschlags und sofern notwendig – zurückzubauen.
Ausgangslage
In der Gemeinde Wangen SZ sind die Schülerzahlen in den letzten Jahren markant gestiegen und der Trend hält an. Die Anforderungen an Schulraum mit multifunktionalen Lernräumen haben sich ebenfalls verändert, was zu mehr Platzbedarf führt. Die Schulhäuser und Sporthallen erfüllen nicht mehr die heutigen Ansprüche. Der Lehrplan 21 fordert einen höheren Bedarf an Schulraum, Tagesstrukturen und weitere Fördermöglichkeiten. Die Sporthallen sind überbelegt und zu klein. Mit dem Bau einer neuen Schulanlage soll Raum für Schule, Sport und Kultur geschaffen werden, der flexible Nutzungen zulässt und mit der Entwicklung der Gemeinde Schritt hält. Basierend auf einer Analyse der verschiedenen Gebäudestrukturen und Bausubstanzen hat die Auftraggeberin erwogen, die bestehenden Bauten zurückzubauen. Hauptgründe für diesen Entscheid sind die zu kleinen Raumdimensionen bei Klassenzimmer und Turnhalle, die fehlende Barrierefreiheit, die fehlenden statischen Möglichkeiten zu Aufstockungen und der hohe Anteil an Beton in den zurückzubauenden Gebäuden, welcher wiederverwertet und dem Materialkreislauf zurückgegeben werden kann. Durch die komplette Neugestaltung der zur Verfügung stehenden Parzellen können die Neubauten frei angeordnet und das erforderliche Raumprogramm optimal umgesetzt werden. Die Auftraggeberin hat als Nachweis auf dem heutigen Schulareal eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen. Dies ist keine Vorgabe – Umbauten und Provisorien können in Betracht gezogen werden, sofern das Kostenziel der Auftraggeberin eingehalten wird.
Denkmalpflege
Die benachbarte Pfarrkirche St. Kolumban, die Friedhofkapelle, das Pfarrhaus und der Gasthof Sternen sind im kantonalen Schutzinventar (KSI) eingetragen. Im Interesse des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege soll ein Neubau auf der Parzelle Kat. Nr. 579 vis-à-vis von Kirche und Pfarrhaus und südlichem Abschluss des Dorfplatzes möglichst adäquat und moderat in Erscheinung treten und diesen wichtigen öffentlichen Raum qualitätsvoll prägen.
Schulkonzept
Die neuen Schulräume sollen einen wichtigen Beitrag zum Schulkonzept der Primarschule Wangen SZ beitragen. Die Schule orientiert sich bei ihrem Unterrichtskonzept an den im Lehrplan der Volksschule festgelegten Unterrichtsformen.
Die schulergänzende Betreuung und der Musikunterricht finden ausserhalb des Planungsperimeters statt.
Generelle Anforderungen
Architektur
Die neue Schulanlage ist so zu konzipieren, dass die Architektur den Unterricht und die Gemeinschaftsbildung unterstützt und im Dienst der Nutzenden (Schüler, Lehrpersonen, Hausdienst etc.) steht. Das architektonische Konzept soll sich durch die Raumanordnung, Übersichtlichkeit, Lichtführung, Raumakustik, und Materialisierung in funktionaler, betrieblicher und emotionaler Hinsicht positiv auf den Schulbetrieb auswirken.
Wirtschaftlichkeit
Die neue Schulanlage soll wirtschaftlich geplant und erstellt werden. Dazu gehören eine einfache und flexible Grundstruktur, eine kompakte Gebäudeform, ein ausgewogenes Verhältnis von Nutzfläche zu Geschossfläche sowie eine effiziente Ausnutzung des Planungsperimeters. Das Projekt soll innerhalb des definierten Kostenziels gemäss Kapitel 5, Aufgabenstellung und Zielsetzungen, erarbeitet und umgesetzt werden.
Qualität
Die neue Schulanlage soll funktional und zweckmässig geplant und erstellt werden. In Bezug auf die Materialisierung, den Innenausbau und die technischen Anlagen soll der Neubau dem Standard zeitgemässer Schulbauten entsprechen. Gefordert sind in jedem Fall die gleichen Standards, wie sie in vergleichbaren neuen Schulanlagen der Region erfüllt werden. Bei der Planung und Realisierung ist auf die Altersstufe der Benutzenden zu achten.
Energiestandard
Die ganze Schulanlage soll nach den Vorgaben des MINERGIE-Standard geplant, gebaut und zertifiziert werden. Entsprechende Massnahmen wie optimierte Gebäudehülle, kontrollierte Lufterneuerung mit WRG, Eigenstromproduktion, Monitoring, Beleuchtung, sommerlicher Wärmeschutz, etc. sind zu berücksichtigen und nach Vorgaben umzusetzen. Siehe dazu auch Leitbild Nachhaltiges Bauen Kanton Schwyz.
Ökologie-Standard
Die neue Schulanlage soll möglichst ökologisch geplant und erstellt werden.
Massgebenden Einfluss auf die Umweltbelastung bei der Erstellung des Bauwerks haben dabei die Materialwahl (Art, Herkunft, Transportdistanzen, Recyclinganteil etc.).
Soweit möglich und sinnvoll sollen recyclierte Baumaterialien verwendet werden.
Ausserdem sind gesundheitlich und ökologisch unbedenkliche Materialien und Konstruktionen zu wählen (Ausschluss von formaldehyd-, lösemittelhaltigen Baustoffen oder Bioziden). Ein Ökologiestandard wird jedoch nicht angestrebt.
Flexibilität
Die Volksschule befindet sich infolge gesellschaftlicher Veränderungen in einem steten Wandel. Diese Veränderungen sowie neue pädagogische Ansätze verlangen situativ auch nach Anpassungen der Schulanlage und Schulräume. Daher soll das Schulhaus so entwickelt werden, dass Räume nachträglich unterteilt oder zusammengelegt werden können. Die Unterrichtsräume sollen auf einem Raster aufbauen, welches auf einer Grundeinheit, dem Klassenzimmer, basiert. Diese Grundeinheit soll halbiert und geviertelt werden können. Dies soll bei der statischen und gebäudetechnischen Konzeption berücksichtigt werden.
Im Sinne einer langfristigen Nutzung sind auch die Grundsätze der Systemtrennung einzuhalten.
Die Elemente der Sekundärstruktur (Gebäudehülle, Gebäudetechnik) können unabhängig von der oft grauenergieintensiven Primärstruktur mit einer Lebensdauer von >80 Jahren erneuert und ersetzt werden. Bauteile und Elemente, die stärker beansprucht werden oder einen kürzeren Lebenszyklus haben, sind so zu konstruieren, dass sie ohne Beschädigung anderer Teile ersetzt werden können. Tragstruktur, Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Innenausbau sind so zu konzipieren, dass eine sinnvolle Erneuerung im Gebäudezyklus möglich ist.
Dies bedeutet:
- Einfache statische Struktur, die tragende Trennwände zwischen Klassenzimmern vermeidet.
- Einfache Gebäudehülle, die mit geringen Eingriffen in die Tragstruktur erneuert oder ersetzt werden kann
- Einfache Gebäudetechnikverteilung mit effizienten Steigzonen sowie genügend grosse Technikzentralen mit ausreichender Raumhöhe
Hindernisfreies Bauen
Alle Gebäude sollen barrierefrei und für behinderte oder eingeschränkte Menschen ohne Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Es gelten die Anforderungen für behindertengerechtes Bauen (SIA-Norm 500).
Parkierung
In der Tiefgarage sind PW-Parkplätze Kategorie A, Abstellplätze für Invalide und ausreichend Abstellplätze für Zweiräder sowie 15 abschliessbare Veloabstellplätze für Lehrpersonen inkl. Stromanschlüsse einzuplanen. Die Tiefgarage soll öffentlich zugänglich sein, d.h. es ist ein oberirdischer Zugang zur Tiefgarage inkl. Aufzug mit entsprechender Signaletik einzuplanen. Zur Bewirtschaftung der Parkplätze ist ein Parkingsystem (Marke: Digitalparking AG oder gleichwertig), bestehend aus einer Schrankenanlage und einer Kassenstelle, zu installieren.
Oberirdisch sind 220 gedeckte Veloabstellplätze einzuplanen (analog zu den bestehenden Veloständern Typ „Rock“ von Velopa AG).
Aspekte die bei der Umgebungsgestaltung zu berücksichtigen sind:
- Altersgruppengerechte räumliche Anordnung, Gestaltung und Ausstattung
- Gesundheitsfördernde, erlebnisreiche und naturnahe Umgebung
- Klima- und hitzeresistente und ökologisch wertvolle Bepflanzung (einheimisch)
- Diverse einheimische Lebensräume
- Bewegungsfördernd und multifunktional mit vielfältigen Nutzungs-, Bewegungs- und Spielmöglichkeiten
- Spannende, auch beschattete, Treff- und Aufenthaltsorte
- Trinkbrunnen
- Die Aussenbeleuchtung soll ein Sicherheitsgefühl geben ohne Lichtverschmutzung (Dark Sky)
- Die Prinzipien der Schwammstadt sind so weit möglich einzuplanen
- Die Dächer sind gemäss Norm SIA 312, „Begrünung von Dächern“, mit erhöhten ökologischen Anforderungen (2.7.2) umzusetzen.
Quelle: Neubau Schulanlage Wangen SZ
Gesamtleistungswettbewerb – Wettbewerbsprogramm
Lienhard Partner Bauherrenberatung AG 8808 Zürich
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Zivilschutzanlage
Zustandsbericht
Die Zivilschutzanlage im Schulhaus 3 ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Bauvorschriften
Im Untergeschoss des Schulhauses 3 (Dorfplatz 9) wurde im Jahre 1968 zusammen mit dem Neubau des Schulhauses ein öffentlicher Schutzraum (SR Nr. 7.0125) mit 200 Schutzplätzen erstellt.
Aufgrund der vorliegenden Mängel und dem Alter ist dieser Schutzraum der Kategorie B zuzuordnen und müsste saniert werden.
Die vorliegende Schutzbaute wurde nach den technischen Weisungen TWP 1966 erstellt. Die heutigen Schutzbauten sind insbesondere bei der Bemessung auf Schub besser, ebenfalls sind bei neuen Schutzräumen die Wände stärker bemessen. Nach dem heutigen Konzept des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) müssen alle Komponenten (z. B. Filteranlagen, etc.) die älter als 40 Jahre sind, ab nächstem Jahr (2026) ausgewechselt werden.
Fazit:
Ob bei einer Ertüchtigung Erdbeben (Schulhaus / öffentliches Gebäude) der Schutzraum beibehalten werden könnte ist fraglich und müsste weiter abgeklärt werden.
Quelle:
Rückmeldung vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz (AFMZ) Kt. S




